Wenn du Studienbeihilfe beziehst, hast du während eines mindestens einmonatigen Auslandsaufenthalt zusätzlich zu deiner Studienbeihilfe Anspruch auf ein Auslandsstipendium. Wenn du an einer öffentlichen Universität, einer Fachhochschule oder einer Theologischen Hochschule studierst, hast du Anspruch auf 20 Monate Auslandsstipendium. Studierst du an einer Pädagogischen Hochschule oder einer höheren Akademie, hast du 12 Monate Anspruch.
Du musst dich dazu im zweiten Abschnitt deines Studiums bzw. wenn du keine Abschnitte hast, im dritten Semester befinden.
Die zusätzliche Beihilfe ist von den Lebenskosten in dem Land abhängig in das du gehst und beträgt zwischen 73 € (Slowakei, Slowenien, Tschechien) und 582 € (Japan) pro Monat. Darüber hinaus wird mit der ersten erhöhten Rate ein Reisekostenzuschuss ausbezahlt – dieser beträgt je nach Lage des Landes zwischen 22 und 1.129 € (einmalig).
Mit dem Antrag, der spätestens drei Monate nach Ende deines Auslandsstudiums einzubringen ist, muss die voraussichtliche Dauer angegeben werden, dein Studienprogramm und eine Bestätigung deiner Universität. Auch für dieses Stipendium musst du einen Leistungsnachweis über die im Ausland abgelegten Prüfungen erbringen.
Der mindestens zu leistende Studienerfolg ist von der Dauer des Aufenthalts abhängig und beträgt für:
- 5 Monate: 6 Wochenstunden
- 6-10 Monate: 12 Wochenstunden
- 11-15 Monate: 18 Wochenstunden
- 16-20 Monate: 24 Wochenstunden
- Der Erfolgsnachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass du einen Studienerfolg von 3 ECTS pro Monat für die Dauer deines Auslandsstudiums nachweist.
Wird kein entsprechender Nachweis erbracht, ist die gesamte erhaltene Auslandsstudienbeihilfe zurückzuzahlen!
Wichtig: Während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Mobilitätsprogramms (z.B. Erasmus) kannst du auch ein Stipendium erhalten, wenn du kein_e Studienbeihilfenempfänger_in bist, aber von deiner Heimathochschule im Rahmen eines Austauschprogrammes nominiert worden bist – in diesem Fall ist der Antrag beim zuständigen Erasmus-Referat zu stellen. Auch hier variieren die Beihilfen je nach Land und auch hier müssen Leistungsnachweise erbracht werden.
Darüber hinaus bist du – wenn du über ein Austauschprogramm (z.B. Erasmus) nominiert wurdest – weiterhin an deiner Heimathochschule inskribiert (kannst also Prüfungen ablegen) und von den Studiengebühren befreit (stelle einen Antrag auf Erlass).
Nähere Infos gibt es unter: www.erasmus.at