Bezieher_innen und von Studienbeihilfe können Fahrtkostenzuschüsse in drei möglichen Varianten erhalten:
1. Ersatz für tägliche Fahrtkosten
Die Höhe orientiert sich an den tatsächlichen Kosten auf Basis der begünstigten Student_innentarife in der Kernzone. Es gilt ein Selbstbehalt von jährlich 50 €. Als Nachweis über die tägliche Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels musst du der Studienbeihilfenbehörde einen personenbezogenen Fahrausweis bringen. Der Fahrausweis (z.B. Semesterticket) ist im Original vorzulegen. Für Studierende, die außerhalb ihres Studienortes aber noch innerhalb der Zumutbarkeitsgrenze wohnen, gibt es zusätzlich eine Unterstützung von einem € pro Kilometer Entfernung und Monat, bis zu 700 € pro Jahr.
2. Kosten für die Heimfahrt
Hier werden Kosten für die Fahrt zwischen Wohngemeinde der Eltern und Studienort ersetzt. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung des Studienorts (wird aber erst ab mindestens 200 km ausbezahlt):
- Über 200 km: 100 €/Jahr
- Über 300 km: 180 €/Jahr
- Über 500 km: 260 €/Jahr
3. Fahrtkosten für Auslandsstudien
Die Höhe orientiert sich an den Studierendentarifen für die Bahn oder den Flug in das jeweilige Land (siehe: Beihilfen für ein Auslandssemester/-jahr).