Die Familienbeihilfe ist neben der Studienbeihilfe eine von zwei allgemeinen Unterstützungen. Sie ist allerdings nicht von der sozialen Lage abhängig, sondern wird an alle verteilt; prinzipiell anspruchsberechtigt sind die Eltern Studierender. Die Familienbeihilfe soll es den Eltern erleichtern, der Unterhaltspflicht für ihre Kinder nachzukommen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen.
Wie hoch ist meine Familienbeihilfe?
- Ab 19 bekommst du monatlich 165,10 € Familienbeihilfe. Dazu kann noch was dazukommen, wenn du Geschwister hast, die auch Familienbeihilfe beziehen:
- Bei einem Geschwister um 7,10 € pro Kind
- Bei zwei Geschwistern um 17,40 € pro Kind
- Bei drei Geschwistern um 26,50 € Euro pro Kind
- Bei vier Geschwistern um 32,00 € pro Kind
- Bei fünf Geschwistern um 35,70 € pro Kind
- Ab sechs Geschwistern um 52,00 € pro Kind
Außerdem kann noch der Mehrkindzuschlag dazukommen, wenn du mindestens zwei Geschwister hast, und deine Familie im Jahr nicht über 55.000 € einnimmt. Dann bekommt das dritte und jede weitere Kind 20€ im Monat zusätzlich.
Wie lange bekomme ich Familienbeihilfe?
Du kannst die Familienbeihilfe bis zu deinem 24. Geburtstag beziehen. Wenn du aber Präsenz- oder Zivildienst oder aber auch ein soziales Jahr gemacht hast, kannst du sie bis zum 25. Geburtstag beziehen. Andere Gründe für eine Verlängerung sind Schwangerschaft, eine Beeinträchtigung oder das absolvieren von einem besonders langem Studium.
Allerdings kannst du Familienbeihilfe auch nur während der Mindeststudienzeit und der(des) Toleranzsemester(s) deines Studiums beziehen.
Wer bekommt die Familienbeihilfe überwiesen?
Generell bekommen immer Eltern die Familienbeihilfe für ihre Kinder überwiesen. Als Volljährige_r kannst du aber auch gemeinsam mit deinen Eltern einen Antrag beim Wohnsitzfinanzamt stellen und dir die Familienbeihilfe direkt überweisen lassen.
Wenn du für dich selbst Unterhalt leistest, kannst du auch alleine einen Antrag stellen, um dir die Familienbeihilfe direkt überweisen zu lassen.
Wie viel darf ich neben der Familienbeihilfe verdienen?
Für die Familienbeihilfe gibt es eine Zuverdienstgrenze von 15.000 € jährlich. Wenn du in einem Jahr mehr verdienst, musst du jeden Euro, den du darüber verdient hast zurück zahlen.
Wo kann ich Familienbeihilfe beantragen?
Wenn du Familienbeihilfe beantragen möchtest, musst du einen Antrag beim Wohnsitzfinanzamt stellen. Wenn deine Eltern für dich Unterhalt zahlen, musst du das mit einem Elternteil gemeinsam machen. Wenn du dich aber alleine erhältst, kannst du auch selbst einen Antrag stellen.