Unterstützungen und Förderungen von Mieter_innen sind in Österreich Ländersache. Dementsprechend findest du nähere Informationen über Wohnbeihilfen und wie du diese bekommen kannst auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung bzw. in Wien des Magistrats.
Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes
Die Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes kann dann beantragt werden, wenn:
- die Miete durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle erhöht wurde
- der_die Hauseigentümer_in eine Mietzinsvorschreibung einhebt
- Bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden
Die Beantragung erfolgt beim jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Dein für dich zuständiges Finanzamt findest du auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, unter: dienststellen.bmf.gv.at
Geförderter Wohnbau
Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen um sich vormerken zu lassen variieren aber stark. Um sich für eine Gemeindewohnung anzumelden muss ein Vormerkgrund bestehen! Diese sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, hängen aber meist mit Alter, Einkommenssituation und Dauer des Hauptwohnsitzes zusammen.
Genoss_innenschaftswohnungen
Auch für den Bezug einer Genoss_innenschaftswohnung gelten einige Auflagen. Du darfst sie nicht als Zweitwohnung benutzen und es gibt eine Höchstgrenze für dein Einkommen. Zu zahlen ist immer ein Baukostenanteil, der 12,5 % der Baukosten ausmacht und einmal zu entrichten ist (die Baukosten betragen ca. 700-1500 € pro Quadratmeter). Um für diese Summe aufkommen zu können, kannst du Förderungen in Anspruch nehmen.
Die Mieten in Genoss_innenschaften sind billiger als am freien Markt und du bekommst den Genoss_innenschaftsbeitrag beim Auszug (vermindert um 1% pro Jahr) zurück.
Nähere Informationen und auch konkrete Mietangebote findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Genoss_innenschaften oder bei ihrem Dachverband:
Österreichischer Verband
Gemeinnütziger Bauvereinigungen
Bösendorferstraße 7
1010 Wien
T. 01 505 58 24 – 0
www.gbv.at