Wer sein Studium zur Gänze im Ausland absolvieren will, kann, wenn soziale Förderungswürdigkeit vorliegt, im Rahmen eines so genannten „Mobilitätsstipendiums“ Studienbeihilfe erhalten, und zwar wenn das Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium in einem EWR-Land oder in der Schweiz betrieben wird.
Anspruch haben grundsätzlich:
- Österreichische Staatsbürger_innen
- Gleichgestellte Ausländer_innen
- Konventionsflüchtlinge
Voraussetzungen sind neben jenen Voraussetzungen die auch für die Studienbeihilfe gelten (Altersgrenze, soziale Förderungswürdigkeit, usw.):
- Das Studium soll zur Gänze im Ausland absolviert werden.
- Der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt waren die letzten fünf Jahre in Österreich.
- Es dürfen noch keine Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz beantragt worden sein.
Höhe
Der höchstmögliche Auszahlungsbetrag des Mobilitätsstipendiums beträgt 679 € pro Monat. Eventuelle in- oder ausländische Beihilfen, die außerdem zum Zweck der Studienförderung bezogen werden, mindern diesen Betrag.
Günstiger Studienerfolg & Anspruchsdauer
Um das Mobilitätsstipendium weiter beziehen zu können, müssen jährlich 30 ECTS an Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Die erste Auszahlung erfolgt erst nach dem erfolgreichen Ablegen von Prüfungen im Ausmaß von 15 ECTS. Der Bezug eines Mobilitätsstipendiums ist für die Mindeststudiendauer des gesamten Studiums zuzüglich eines Toleranzsemesters möglich.
Antrag
Der Antrag auf ein Mobilitätsstipendium ist zwischen 1. März (für das folgende Studienjahr) und 31. Juli (des laufenden Studienjahres) bei der Studienbeihilfenbehörde einzubringen. Du musst den Antrag bei jener Stipendienstelle einbringen, die für deinen letzten Wohnsitz in Österreich zuständig ist. Darüber hinaus muss beim Antrag eine Erklärung über etwaige weitere Beihilfenbezüge eingereicht werden.