Das Konzept der Studienbeihilfe ist darauf aufgebaut, dass die Eltern einen Teil der Finanzierung des Studiums übernehmen sollen und der Teil, den die Eltern nicht übernehmen können, vom Staat beigegeben wird. Das heißt also, dass für den Bezug von Studienbeihilfe die soziale Förderungswürdigkeit (gemessen am Einkommen der Eltern) zentrale Voraussetzung ist.
Dies wird jedoch dann zum Problem, wenn jener Teil, der nach staatlicher Berechnung von den Eltern an die Studierenden fließen sollte, ausbleibt.
Antrag auf Studienbeihilfe
Das Antragsformular kannst du unter www.stipendium.at downloaden oder in deiner Studienbeihilfenstelle bzw. im Sozialreferat deiner lokalen HochschülerInnenschaft abholen. Die notwendigen Formulare stecken gesammelt in einem Kuvert. Dieses kann auch gleich benutzt werden, um den Antrag an die Stipendienstelle zu schicken. Um die Beihilfe für das ganze Semester zu erhalten, muss der Antrag innerhalb der folgenden Fristen an die Stipendienstelle geschickt werden, diese sind in jedem Semester gleich und lauten wie folgt:
- Wintersemester: 20. 9. bis 15. 12.
- Sommersemester: 20. 2. bis 15. 5.
Achtung: Wenn der Antrag außerhalb der Antragsfrist gestellt wird, ist noch nicht alles verloren, aber die Zuerkennung erfolgt erst ab dem der Antragsstellung folgenden Monat (und nicht mehr für das ganze Semester). Wenn du knapp vor dem Ende der Antragsfrist noch nicht alle Unterlagen beisammen hast, dann schick einfach nur das Datenblatt mit deinen Angaben – die restlichen Unterlagen kannst du noch nachreichen.
Wichtig: Auch wenn du der Meinung bist, dass deine Eltern zu viel verdienen, stelle jedenfalls einen Antrag auf Studienbeihilfe. Geschätzt wird, dass mehrere tausend Student_innen ihren Anspruch auf Studienbeihilfe nicht geltend machen!
Daher ist zu empfehlen, es auf jeden Fall zu versuchen. Sollte dir die Studienbeihilfenstelle einen negativen Bescheid übermitteln, lässt sich aus diesem zumindest der Betrag herauslesen, den deine Eltern zu leisten hätten. Auch das kann interessant sein. Studienbeihilfe ist eine staatliche Leistung, du kannst also auch gegen einen negativen Bescheid berufen.
Stell auf jeden Fall einen Antrag auf Studienbeihilfe!
Wie hoch ist meine Studienbeihilfe?
Die Höchststudienbeihilfe beträgt 500 €, in manchen Fällen aber auch 715 € (zum Beispiel wenn du auswärtig, oder über 24 jahre alt bist. Von diesem Höchstbetrag werden dann Beträge abgezogen. Das ist davon abhängig wie viel deine Eltern, oder du verdienen. Wenn du es genau wissen willst, stelle einfach einen Antrag! Viel zu viele Studierende in Österreich beziehen keine Studienbeihilfe, obwohl sie es eigentlich könnten!
Wie viel Geld darf ich verdienen, wenn ich Studienbeihilfe beziehe?
Wenn du Studienbeihilfe bekommst, darfst du bis zu 15.000 € im Jahr verdienen, ohne dass das deine Studienbeihilfe beeinflusst. Wenn du aber mehr verdienst, geht die Behörde davon aus, dass du dich besser selbst unterstützen kannst. Dann bekommst du dementsprechend weniger Studienbeihilfe.
Wie lang kann ich Studienbeihilfe beziehen?
Du kannst während der Mindeststudienzeit und jeweils einem Toleranzsemester Studienbeihilfe beziehen. Das gilt für Bachelor-, Master und jeweils für die Abschnitte von einem Diplomstudium. Außerdem gibt es eine Altersgrenze für Bezieher:innen, die liegt regulär bei 30 Jahren und in bestimmten Fällen bei 35 Jahren.
Wie viele ECTS muss ich machen, um Studienbeihilfe zu beziehen?
Um Studienbeihilfe zu beziehen, musst du einen “günstigen Studienerfolg” vorweisen können. Das bedeutet, dass du in zwei Semestern 30 ECTS gemacht haben musst. Wenn du es einmal nicht geschafft hast, genug ECTS zu machen, geht dein Anspruch aber nicht verloren. Du kannst allerdings wieder einen Anspruch bekommst, wenn du wieder einen Leistungsnachweis erbringen kannst.
Vorsicht: Wenn du weniger als die Hälfte des günstigen Studienerfolgs schaffst, musst du deine Studienbeihilfe wieder zurückzahlen.