Diplomand_innen- seminare

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du den Studienplanpunkt der Diplomand_innenseminare absolvieren kannst. 


Alternativ können als Lehrveranstaltung absolviert werden:

  • 2 DiplomandInnenseminare jeweils zweistündig (je 4 ECTS) oder
  • eine den Moot Court begleitende Lehrveranstaltungen (8 ECTS) oder
  • 1 DiplomandInnenseminar (4 ECTS) und eine den Moot Court begleitende Lehrveranstaltung (4 ECTS).


Neben der positiven Absolvierung der Lehrveranstaltungen musst du am Ende zwei wissenschaftliche Arbeiten zu je 4 ECTS verfassen. 

  • Die Arbeiten basieren auf die Rahmen der DiplomandInnenseminare gehaltenen Referaten bzw. den für den Moot Court erstellten Ausarbeitungen.
  • Bei den Arbeiten sind die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten.
  • Wurde ein Thema gemeinsam von mehreren Studierenden bearbeitet, ist dies auszuweisen sowie bekanntzugeben, welcher Teil von welchem_r Studierenden verfasst wurde.

Was?

Die wissenschaftliche Arbeit wird zu einem bestimmten Thema verfasst, welches man sich gemeinsam mit dem_der Lehrveranstaltungsleiter_in ausgesucht. Der Umfang dieser Arbeit betrifft generell ca. 50.000 Zeichen. In den meisten Seminaren gibt es gewisse vorgegebene Themen, aus denen eines ausgewählt werden kann. Lehrveranstaltungen müssen den Zusatz "für Diplomand_innen" tragen, damit im Zuge dessen eine Diplomarbeit verfasst werden kann!

Wann?

Grundsätzlich kannst du die Seminare im Laufe des ganzen Studiums machen, es besteht keine Vorgabe, wann. Bei vielen LVs wird allerdings ein Grundwissen vorausgesetzt. 

Einreichung

  • Wenn du die Seminararbeit abgibst, gibst du einfach das Formular ‚Antrag auf Approbation‘ samt den unterschriebenen ‚Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis‘ (für gewöhnlich auf der Rückseite des Formulars) mit ab. 
  • Kläre bei der Abgabe mit dem jeweiligen Institut bzw. dem_der Beurteiler_in, ob die Arbeit nach erfolgter Benotung direkt an das SSC weitergeleitet wird, oder ob du das machen musst.  Dies ist von Institut zu Institut individuell geregelt!

  • Nach erfolgter Approbation wird die Note in deinem Prüfungspass eingetragen


WICHTIG!

Die Benotung für das Diplomand_innenseminar jeweils aus zwei Teilen besteht:

  1. Die Note für das Seminar
  2. Die Note für die Arbeit

Erst wenn beide Noten eingetragen sind, ist das jeweilige Diplomand_innenseminar abgeschlossen!


Weitere Informationen

  • Eine zusätzliche Anrechnung eines Diplomand_innenseminars als Fremdsprachenkompetenz und vertiefende historische Kompetenz ist, sofern eine entsprechende Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis erfolgt ist, möglich.
  • Diplomand_innenseminare können, auch wenn sie nicht als Wahlfach absolviert wurden, im Wahlfachkorb angeführt werden.
  • Diplomand_innenseminare, die nach dem Sommersemster 2013 absolviert wurden und in denen eine Diplomand_innenseminararbeit verfasst wurde, können NICHT als Wahlfach verwendet werden.

Checklist für die Einreichung beim/ Weiterleitung zum SSC

  • Der von dir und und dem_der Beurteiler_in unterschriebene ‚Antrag auf Approbation‘ (inklusive Beurteilung!)
  • Die von dir unterschriebenen ‚Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis‘
  • E-Mail mit der Arbeit als Word-Datei