FÜM III

Die FÜM III ist eine schriftliche Prüfung und 9 ECTS Punkte wert. Sie ist die umfangreichste Prüfung im dritten Abschnitt. Die Prüfung dauert 240 Minuten (4 Stunden).

Das Fach umfasst die Teilgebiete

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht (einschließlich Verwaltungsgerichtsbarkeit)
  • Ausgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts
  • Verfassungsrecht (Grundrechte und Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts)


Voraussetzung, um bei der FÜM 3 antreten zu können, ist die positive Absolvierung des zweiten Abschnitts und der MP Verfassungsrecht. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über U:SPACE. Zu beachten sind dabei die Anmeldefristen. 


Die Stoffgebiete für die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht und für die FÜM III hängen eng zusammen und überschneiden sich zum Teil. Deshalb empfehlen wir , für beide Prüfungen zugleich zu lernen.


Hilfsmittel bei der Prüfung

Zur FÜM III brauchst du aktuelle Textausgaben des Verfassungsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts
sowie des Besonderen Verwaltungsrechts. Das Institut empfiehlt die KODEX-Ausgaben. Auch RIS-Ausdrucke von Gesetzestexten dürfen verwendet werden. Diese Gesetzestexte dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind ferner Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB „§ 8 AVG“), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB „§ 8 AVG Parteistellung“). Das Einlegen von „Post-its“ ist erlaubt, die „Post-its“ dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.


In den KODEX-Textausgaben nicht enthaltene Rechtstexte werden beigestellt. Ihre Anwendung ist ebenso Gegenstand der Prüfung wie praxisorientierte Aufgabenstellungen (Verfassen von Schriftsätzen oder behördlichen Erledigungen).

Prüfungsstoff

Ähnlich wie bei der FÜM 2, wird die Prüfung zu jedem Termin von einem anderen Prüfer_in geschrieben und korrigiert. Deshalb sind auch die Stoffabgrenzungen der jeweiligen Prüfer_in zu beachten.


Prüfungsstoff im Besonderen Verwaltungsrecht
Im Besonderen Verwaltungsrecht werden von in folgenden Materien vertiefte Kenntnisse erwartet, die in den Lehrbüchern und in den Gesetzen zu finden sind.


Achtung: auch die einschlägigen Landesgesetze sind zum Lernen heranzuziehen; zur Prüfung werden
sie allerdings beigestellt

  • Sicherheitspolizeirecht
  • Versammlungsrecht
  • Vereinsrecht
  • Staatsbürgerschaftsrecht
  • Fremdenrecht
  • Asylrecht
  • Gewerberecht
  • Baurecht
  • Raumordnungsrecht
  • Naturschutzrecht


Ob Prüfer_innen vertiefte Kenntnisse noch in weiteren Materien erwarten, kannst du auf der Institutsseite nachlesen. Die Prüfungsaufgabe kann auch die Anwendung von Rechtsvorschriften verlangen, die anderen Materien zuzuordnen sind; in diesem Fall werden Vorkenntnisse aus solchen Materien nicht erwartet.

Prüfer_inneneinteilung

Studienjahr 2019/20

Oktober

  • Hauptprüfer_in Pöschl
  • 2. Prüfer_in Muzak
  • 3. Prüfer_in Potacs

November  

  • Hauptprüfer_in Ennöckl   
  • 2. Prüfer_in  Kopetzki
  • 3. Prüfer_in Wiederin  

Jänner

  • Hauptprüfer_in Wiederin
  • 2. Prüfer_in Kopetzki
  • 3. Prüfer_in  Perthold

März

  • Hauptprüfer_in Stelzer
  • 2. Prüfer_in Muzak
  • 3. Prüfer_in  Merli

April

  • Hauptprüfer_in Merli
  • 2. Prüfer_in Strejcek
  • 3. Prüfer_in Pöschl

Juni

  • Hauptprüfer_in Potacs
  • 2. Prüfer_in Piska
  • 3. Prüfer_in Stelzer

Der_die Hauptprüfer_in erstellt den Prüfungsfall und das Korrekturschema. Mindestens 120 Kandidat_innen werden vom_von der Hauptprüfer_in, höchstens 60 vom_von der 2. Prüfer_in und der Rest vom_von der 3. Prüfer_in beurteilt. Der_die Hauptprüfer_in legt die Kontingente fest. Die Verteilung der Kandidat_innen auf die Prüfer_nnen erfolgt nach dem Zufallsprinzip.


Die Kommission besteht aus den drei Prüfer_innen des Termins.

Prüfungsvorbereitung

Vorlesungen

Über einen Zeitraum von zwei Semestern wird zunächst der gesamte Prüfungsstoff in Vorlesungen
behandelt, die primär der Vermittlung von Wissen dienen. Den Besuch dieses Vorlesungsprogramms
kannst du sowohl im Winter- als auch im Sommersemester beginnen.


Übungen

Die Übungen sind zwar nicht mehr Pflicht, verschaffen dir aber die Grundlage für die FÜM III.  Die Anwendung des Wissens wird in einer Übung aus Öffentlichem Recht (FÜM III) trainiert, und zwar an konkreten Fällen, deren Schwierigkeitsgrad kontinuierlich ansteigt. Wir empfehlen außerdem, unmittelbar nach Abschluss der Übung aus Verfassungsrecht die FÜM III-Übung zu absolvieren, weil nur so gute Lerneffekte erzielbar sind.


Klausurenkurse

Im letzten Drittel jedes Semesters gibt es zur Vorbereitung auf die FÜM III im Jänner bzw. im Juni Klausurenkurse . In diesen Lehrveranstaltungen wird die schriftliche Falllösung in konkreten  Prüfungssituationen trainiert. Dazu werden zwei 4-stündige Klausurfälle auf FÜM III-Niveau gestellt, die von den Studierenden schriftlich zu lösen sind und die in einer weiteren Einheit besprochen werden.


In den Klausurenkursen werden insgesamt 120 Fixplätze vergeben, die restlichen Anmeldungen
bekommen einen Wartelistenplatz. Sowohl Fixplatzinhaber_innen als auch Wartelistenplatzinhaber_innen sind berechtigt, die Klausuren mitzuschreiben und an den Nachbesprechungen teilzunehmen; korrigiert und wie eine FÜM III bewertet werden aber nur 120 Klausuren. Das Kontingent an Korrekturplätzen wird jedoch erfahrungsgemäß nie voll ausgeschöpft; daher haben alle sehr gute Chancen korrigiert zu werden.


Sofern die personellen Ressourcen vorhanden sind, werden Klausurenkurse auch im September
zur Vorbereitung auf den Oktobertermin angeboten. Vor den übrigen Zwischenterminen
(März, Mai und November) können die Klausurenkurse grundsätzlich schon aus Kapazitätsgründen
nicht stattfinden. Wer an einem dieser Termine zur FÜM III antreten will,
sollte den zeitlich nächstgelegenen Klausurenkurs besuchen oder die schriftliche Falllösung
anhand früherer FÜM III-Fälle trainieren, die in großer Zahl zur Verfügung stehen.


Fälle, Fälle, Fälle

Als Vorbereitung findest du alte Prüfungen online auf der Institutsseite sowie zahlreiche Fälle in Casebooks etv.