Der Dritte Abschnitt

Der dritte Abschnitt wird auch „judizieller Abschnitt“ genannt.

Um den drittem Abschnitt abzuschließen müssen mehrere Modulprüfungen (MP) gemeistert werden: MP Verfassungsrecht, MP Europarecht, MP Völkerrecht, Fächerübergreifende Modulprüfung III (Füm III), MP Steuerrecht.


Fahrplan:

Im Grunde kannst du den Abschnitt mit jeder MP außer Verwaltungsrecht (FÜM III) beginnen. Die Prüfungen MP Völkerrecht und MP Europarecht widmen sich internationalen Themen und sind somit sinnvoll nebeneinander zu absolvieren. Ein Semester solltest du Steuerrecht widmen. Die MP Verfassungsrecht musst du vor der FÜM 3 ablegen, die beide bilden den öffentlich-rechtlichen Block.  Die Stoffgebiete für die mündliche Prüfung aus Verfassungsrecht und für die FÜM III hängen eng zusammen und
überschneiden sich zum Teil. Deshalb empfehlen wir, für beide Prüfungen zugleich zu
lernen.

Die Reihenfolge ist also sehr offen und bleibt dir überlassen.


Voraussetzungsketten:

Prüfung

 Voraussetzung

MP Völkerrecht

 abgeschlossener 2. Abschnitt

MP Europarecht

 abgeschlossener 2. Abschnitt

MP Steuerrecht

 abgeschlossener 2. Abschnitt

MP Verfassungsrecht

 abgeschlossener 2. Abschnitt

Fächerübergreifende Modulprüfung III (FÜM 3)

 abgeschlossener 2. Abschnitt + MP Verfassungsrecht