Latein

Non scholae, sed vitae discimus.

Im Jus-Studium ist innerhalb des Einführungsabschnitts eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen.

Die Zusatzprüfung aus Latein  entfällt, wenn du Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat. Dies kannst du einfach durch Einreichen der Schulzeugnisse bei der persönlichen Zulassung im Universitäts-Hauptgebäude nachweisen. Danach scheint in u:space Latein als erbracht auf. Sollte dies nicht so sein, wende dich an das Studienservicecenter: ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at


Der Lateinnachweis am Juridicum gilt nur für das Studium der Rechtswissenschaften – und das auch nur am Juridicum in Wien.

Hierfür musst du drei verschiedene Lehrveranstaltungen positiv absolvieren:


  1. Lateinische Formenlehre und Syntax (VO+UE, 3 SSt)
  2. Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (KU, 2 SSt)
  3. Pflichtübung aus Romanistische Fundamente (2 SSt)
    ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Sachenrecht und Grundlagen (2 SSt)
    ODER: Kurs Romanistische Fundamente: Schuldrecht und Grundlagen (2 SSt)
    ODER: Kurs Digestenexegese (2 SSt)


In allen dreien werden Klausuren geschrieben, die für das Bestehen der LVs ausschlaggebend sind. Mit dem Erhalt dieser Zeugnisse hast du die Latein-Ergänzungsprüfung erfolgreich absolviert.


Oft werden die Lehrveranstaltungen auch als Blocklehrveranstaltung im September und Februar angeboten. Zu beachten ist hierbei, dass du Block-LVs nur in den Semestern besuchen kannst, in denen du auch inskribiert sind. Heißt, wenn du im Wintersemester mit demStudium begonnen hast, kannst du nur Lehrveranstaltungen besuchen, die auch im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester ausgewiesen sind. Somit fallen Block-LVs im Rahmen der Sommeruni heraus.


ACHTUNG: Die ECTS der LVs für die Lateinergänzung können für die benötigten 16 ECTS für die Familienbeihilfe nicht mitgerechnet werden, da es sich bei Latein um eine vorcurriculäre Leistung handelt.


Der Lateinnachweis an der Hauptuniversität gilt für alle Studien, die Latein voraussetzen. Er ist im Gegensatz zum Lateinnachweis am Juridicum jedoch um einiges aufwendiger.

Die Ergänzungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Anmeldung zu beiden Prüfungsteilen erfolgt über U:FIND / U:SPACE. Studierende geben dabei automatisch ihre Präferenz für die Prüfer_in des mündlichen Teils bekannt.


Schriftliche Prüfung:

Ein lateinischer Originaltext (160-180 Wörter) ist ins Deutsche zu übersetzen. Dauer: 3 Stunden. Der Gebrauch eines Wörterbuchs ist erlaubt, keine anderen Hilfsmittel.


Mündliche Prüfung:

Ein Ausschnitt aus dem Textskriptum ist zu übersetzen. Vorbereitungszeit: 15 Minuten. Gebrauch des Wörterbuchs erlaubt. Fragen zu Inhalt, Grammatik und Syntax des Texts sowie zu Vokabeln aus dem verwendeten Lehrbuch.

Die mündlichen Prüfungen erfolgen ein bis zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Die Termine werden bei der Bekanntgabe des Ergebnisses des schriftlichen Prüfungsteils zugewiesen.

Die Prüfung ist immer eine Gesamtprüfung über den gesamten Inhalt der Vorlesungen "Latein I" und "Latein II". Es gibt keine Zwischenprüfungen während des Semesters bzw. am Ende des ersten Semesters. Ein Antreten zur Prüfung ist erst nach Absolvierung beider vorbereitender Lehrveranstaltungen sinnvoll.

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