StEOP

Als Erstes im Studium steht dir die StEOP bevor. Diese besteht aus einer StEOP-Pflichtübung (PÜ) und der Modulprüfung „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden“. Beides ist verpflichtend nachzuweisen.


Ziel der StEOP ist es, einen Einblick in grundsätzliche Fragestellungen, Methoden und Vernetzungen der grundlegenden rechtswissenschaftlichen Fächer zu geben und dir zu helfen, dein Interesse für das Studium  zu beurteilen. Vorlesung und Prüfung umfassen die Einführung in die allgemeine Rechtslehre und das öffentliche Recht, in das bürgerliche Recht und in die Rechtsphilosophie.


Lass dich aber vor allem zu Beginn nicht von Horrorgeschichten und unübersichtlichen Skripten und dem Unichaos abschrecken. Viele großartige Jurist_innen hatten Startschwierigkeiten an der Uni!

StEOP Pflichtübungen

Bei der StEOP-PÜ kannst du dich zwischen römischem Sachenrecht und Rechtsgeschichte entscheiden.

Wenn du noch einen Lateinnachweis erbringen musst, ist es empfehlenswert die StEOP-PÜ römisches Sachenrecht zu wählen, da du für den Lateinnachweis eine Übung der römischen Fundamente besuchen musst. Außerdem empfehlen wir, dass du die andere PÜ, die du nicht als StEOP-PÜ wählst, als nicht-StEOP PÜ belegst, da du dies ansonsten im zweiten Semester nachholen musst.


Aufbau

In der Übung musst du meist zwei Klausuren postiv absolvieren. Diese finden während dem Semester statt, du musst dich für die Klausuren nicht extra anmelden. Wann diese sind, wieviel Mitarbeit notwendig ist und welche Literatur benötigt wird, erfahrst du in der ersten Einheit.


Anmeldung?

Alles dazu findest du hier!

Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden

Die Modulprüfung wird meist am Ende des ersten Semesters absolviert.


Vorbereitung

Zur Vorbereitung auf diese dienen die 3 Einführungsskripten plus ein Prüfungsvorbereitungsskript.

Lehrveranstaltungen

  • Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden“

    Die Vorlesung findet dreimal in der Woche statt. Ort und Zeit findest du immer im Vorlesungsverzeichnis. Gerade am Anfang des Semesters ist die Vorlesung meist überfüllt, wodurch Sitzplätze schwer zu ergattern sind.  Aus diesem Grund werden meist die ersten Termine durch Live-Streaming in andere Hörsäle übertragen. Der Besuch der Vorlesung ist freiwillig.  

    Die Vorlesung gliedert sich in drei Teile:
    • Einführung in das öffentliche Recht (unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts) - betreut von Prof. Bettina Perthold 
    • Einführung in das Privatrecht - abwechselnd betreut von Prof. Christiane Wendehorst und Prof. Brigitta Zöchling-Jud
    • Einführung in die Rechtsphilosophie - im Studienjahr 2020/21 betreut von Prof. Holzleithner


  • Übung
    Ferner gibt es die freiwillige, aber sehr nützliche Übung (UE) „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden“, zu der du dich via u:space anmelden musst. Dort wirst du zu einer Übung zugeteilt. Infos zur Anmeldung findest du hier!


    Achtung!
    Es gibt Übungen in denen alle drei Teile behandelt werden und welche, die nur öffentliches Recht und Privatrecht behandeln. Es gibt jedoch eine zusätzliche Übung für Rechtsphilosophie. Diese findet meistens geblockt (also auf wenige Tage verteilt) im Dezember oder Juni statt und ist sehr empfehlenswert.


  • Tutorien:
    Um den Einstieg ins Studium und die Anforderungen der StEOP leichter bewältigen zu können, werden Tutorien angeboten. Die Tutor_innen unterstützen Studienanfänger_innen bei organisatorischen Herausforderungen ebenso wie bei der Vorbereitung auf die StEOP. Als Kommunikatonsplattform dient ein Forum auf der Moodle-Plattform der Einführungsvorlesung. Nähere Informationen finden Sie hier.



Die Prüfung

Die Modulprüfung ist schriftlich und dauert 180 Minuten. Der Stoff besteht aus 3 Teilen, die gemeinsam abgeprüft werden: öffentliches Recht, Privatrecht und Rechtsphilosophie. Alle Teile werden in der Vorlesung und in den Übungen behandelt. Wo die Prüfung stattfindet, wird kurz davor auf der SSC-Seite bekanntgegeben. 

Bei der MP können insgesamt  111 Punkte erreicht werden. Um zu bestehen musst du pro Teil mindestens 12 Punkte (von je 37) erreichen, insgesamt jedoch mindestens 54 von 111. Es reicht daher nicht bei jedem Teil bloß 12 Punkte zu haben, da du dann insgesamt nicht die nötigen 54 erreichst.

Für jede StEOP-Prüfung hast du grundsätzlich vier Antritte. Also falls du beim ersten Antritt nicht bestehst, versuch die Einführungs-MP einfach beim nächsten Prüfungstermin noch einmal.

Prüfungen finden 4x pro Jahr bzw. 2x pro Semester statt. Infos zur Anmeldung findest du hier!

Prüfungsliteratur

  • Skript Öffentliches Recht (Teil I),  € 13,00
  • Skript Privatrecht (Teil II), € 13,00
  • Skript Rechtsphilosophie und Rechtsethik (Teil III), € 13,00
  • Prüfungsvorbereitungsskript, € 18,00

      Alles im Set € 42,00

Gesetzessammlung

Bei der Prüfung darfst du einen unkommentierten Gesetzessammlung mitnehmen. Sie ist z.B. kostenlos bei uns in der Fakultätsvertretung erhältlich, außerdem gibt es einen Kodex Einführungsgesetze (LexisNexis). 

In die Gesetzestexte darfst du nichts reinschreiben, nur markieren mit Leuchtsstiften und Post-its sind ok. Genaue Regeln findest du hier.