Die Befreiung gilt nur für Studienbeihilfe-Bezieher_innen oder für Bezieher_innen von anderen Sozialleistungen. Wenn dir diese Zuschussleistung zuerkannt wird, erwirbst du bei Vorlage des Bescheides über die Zuerkennung der Zuschussleistung auch das Recht auf eine Gutschrift auf die monatliche Telefonrechnung in der Höhe von einer Gesprächsstunde.
Neben dem Bezug der Studienbeihilfe ist es notwendig, dass an dem Wohnsitz für den die Gebührenbefreiung gilt, der Hauptwohnsitz der_des Studierenden angemeldet ist und ein gewisses Einkommen für den gesamten Haushalt nicht überschritten wird.Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr und auf Zuerkennung der Zuschussleistung ist unter Verwendung des dafür aufgelegten Formulars an die
GIS – Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien
zu richten und die erforderlichen Nachweise beizulegen.
Über den Antrag entscheidet die GIS mittels Bescheid, gegen den eine Berufung an den/die BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie möglich ist.
Unter www.gis.at/kontakt gibt es nähere Informationen und das Antragsformular. Das Formular erhältst du aber auch in Trafiken und Postämtern.