Ankunft und Behörden
Wie regelst du den Aufenthalt in Österreich? Studierende aus EWR-Ländern sowie aus der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Österreich studieren wollen. Alle anderen ausländischen Studierenden müssen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für ein Studium stellen. Der Erstantrag ist bei der Botschaft im Heimatland zu stellen. Verlängerungsanträge werden in Österreich gestellt.
Der Erstantrag
Der Erstantrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist aus dem Ausland bei einer zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde vor der Einreise zu stellen.
Was ist dazu notwendig?
- Vollständiges ausgefülltes und unterschiebenes Antragsformular für Aufenthaltsbewilligung
- Biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
- Gültiger Reisepass (Kopien aller Seiten mit Eintragungen und Stempel)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Zulassungsbescheid (Aufnahmebestätigung) der Hochschule oder sonstigen Bildungseinrichtungen
- Polizeiliches Führungszeugnis (wo verfügbar) nicht älter als sechs Monate
- Angaben zur Finanzierung des Aufenthalts: Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 481,75 Euro für jeden Aufenthaltsmonat, ab dem 24. Lebensjahr 872,31 Euro für jeden Monat – jedoch maximal für 12 Monate im Voraus – nachweisen (Stand 2017). Zum Beispiel durch Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer österreichischen Bank oder einer Haftungserklärung oder eines Unterhaltsvertrages einer in Österreich lebenden Person, Bestätigung über eine zukünftige Unterhaltsleistung aus dem Herkunftsland sind grundsätzlich möglich, der Nachweis ist allerdings aufwendiger oder Nachweis des Ankaufs von Traveller Cheques in entsprechendem Ausmaß oder durch Bestätigung über ein Stipendium.
- Übersteigt die Unterkunftsmiete 278,72 Euro pro Monat, so sind entsprechende zusätzliche Mittel nachzuweisen (Stand 2016).
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft wie durch Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung oder Reservierungsbestätigung für die Dauer von 12 Monaten
- Krankenversicherungsnachweis (ob die Reisekrankenversicherung akzeptiert wird hängt von der jeweiligen Niederlassungsbehörde ab“) von der erwarteten Genehmigung des Antrages bis zur Aufnahme des Studiums in Österreich oder bis zur Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung. Die Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse ist auf Aufforderung der Inlandsbehörde nachzuweisen.
Alle nicht deutschsprachigen Dokumente sind mit beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Im Regelfall wird die Aufenthaltserlaubnis ein Semester befristet erteilt.
Achtung: Studienbewerber_innen für Universitäten künstlerischer Richtung und Fachhochschul-Studiengängen können befristet für das Studium zugelassen werden um bereits für die Aufnahmeprüfung eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Damit die Aufenthaltserlaubnis auch zugestellt werden kann, muss der Fremdenpolizei die Wohnadresse bekannt gegeben werden!
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden.
Was ist dazu notwendig?
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Fortsetzungsbestätigung einer Hochschule (oder anderen Bildungseinrichtung) in Österreich
- Biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
- Meldezettel
- Kopie der beschrieben Seiten des Reisepasses
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Unterkunft mit Rechtsanspruch für die Dauer von 12 Monaten (gültiger Mietvertrag, Studentenheimvertrag oder ein ähnliches Dokument)
- Nachweis über die Höhe der Mietbelastung bzw. der Betriebskosten der Unterkunft
- Eine umfassende Krankenversicherung (StudentInnenvesicherung)
- Ein Studienerfolgsnachweis von acht Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkten pro Jahr (Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. längere Krankheit)
- Nachweis über allfällige Kreditbelastungen (z.B. durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes)
Ausländische Dokumente müssen den Hochschulen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorliegen. Für fremdsprachige Dokumente brauchst du beglaubigte Übersetzungen.
Was bedeuten ausreichende Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts?
Dieser Betrag (Stand 2017) liegt im Moment bei 814,82 € pro Monat für Studierende über 24 Jahren und 450 € pro Monat für Studierende unter 24 Jahren – es muss jedoch der Betrag für das ganze Jahr nachgewiesen werden!
Als Belege dafür gelten:
- Kontoauszug eines Kontos mit regelmäßigen Eingängen und ausreichender Deckung in Österreich.
- eine beglaubigte Bestätigung der_des Unterhaltsverpflichteten oder Dritter
- Stipendienzusage
Polizeiliche Meldung
Nach dem Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen besteht in Österreich für alle Personen die Pflicht, sich nach der Einreise oder bei einem Quartierwechsel innerhalb von drei Tagen (es zählen nur Werktage) bei der Meldebehörde anzumelden. Für ausländische Studierende, die vorübergehend in Jugendherbergen, Hotels oder Pensionen logieren, wird die Anmeldung vom_von der Gastgeber_in vorgenommen.
Wer in ein Privatquartier zieht, muss selber darauf achten, sich innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Der Meldezettel ist in jeder Trafik erhältlich. Dieser muss von der_dem Heimleiter_in, Hausbesitzer_in oder Hauptmieter_in unterschrieben werden. Auch wer umzieht, muss sich von der alten Adresse abmelden und sich offiziell an der neuen anmelden.
Den alten Meldezettel sorgfältig aufbewahren! In Wien ist das Meldeservice der Bezirksämter für die Anmeldung zuständig. In den anderen Bundesländern ist das Meldeservice des Gemeindeamts bzw. Magistrats zuständig.