Der Mietzins setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Hauptmietzins
- Betriebskosten (Müllabfuhr, Grundsteuer, Wasser, Versicherung, etc.)
- Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (Aufzug, etc.)
- Entgelt für mitvermietete Gegenstände
- 10% Mehrwertsteuer (bzw. 20% bei mitvermieteten Gegenständen)
Nicht im Mietzins enthalten – jedoch von dem_der Mieter_in zu begleichen – sind im Normalfall die Kosten für Strom, Gas und Heizung. Dazu kommen noch eventuelle Haushaltsversicherungen.
Der Mietzins ist in der Regel am 1. jedes Kalendermonats zu entrichten. In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass der_die Mieter_in die Miete pünktlich am Ersten des Monats an den_die Vermieter_in zu zahlen hat. Das bedeutet, dass am Ersten jedes Monats das Geld auf dem Konto des_der Vermieter_in angekommen sein muss.
Wenn du den Zins mittels Zahlschein auf das Konto des_der Vermieter_in zahlst, musst du sicherstellen, dass die Miete rechtzeitig ankommt. Da die Zahlscheine ein wichtiger Beweis sind, dass du deine Miete gezahlt hast, solltest du sie sorgfältig sammeln und aufbewahren – am Besten die ganze Mietdauer hindurch!
Die Höhe des Mietzinses ist von sogenannten Kategorien abhängig: Es gibt die Kategorien A, B, C, D und D unbrauchbar.
Kategorie A
Mindestens 30m2, es muss ein Zimmer, einen Vorraum, eine Küche oder eine Kochnische, ein WC Innen und eine zeitgemäße Badegelegenheit, eine Zentralheizung und Warmwasser geben.
Kategorie B
Es muss ein Zimmer, eine Küche oder Kochnische, Vorraum, WC Innen und zeitgemäße Badegelegenheit geben.
Kategorie C
Eine Wohnung im brauchbaren Zustand, eine Wasserentnahmestelle und ein WC Innen. Wenn z.B. das Bad in der Küche ist, wird dies als Kategorie C gewertet.
Kategorie D
Eine Wohnung, die entweder über keine Wasserentnahmestelle oder kein WC im Inneren verfügt. Dies gilt auch, wenn eine dieser Einrichtungen unbrauchbar ist.
Kategorie D unbrauchbar
Eine Kategorie D Wohnung, die über unzeitgemäße elektrische Leitungen verfügt.
Höhe der Miete
Für Kategorie D-Wohnungen gelten die Kategoriemietzinsregelungen und es darf auch kein Aufschlag verrechnet werden. Handelt es sich nicht um eine Wohnung der Kategorie D, wird der Richtwertmietzins zur Berechnung der zulässigen Miethöhe herangezogen. Der Richtwert ist von Bundesland, Lage und Ausstattung der Wohnung abhängig.
Verfügt die Wohnung über bestimmte Annehmlichkeiten, wie z.B. Balkon, Fahrradabstellraum, Aufzug oder andere Vorteile, können Aufschläge verrechnet werden. Für gute Lagen (Ruhelagen, Anbindung an den öffentlichen Verkehr) können auch bestimmte Aufschläge verrechnet werden.
Wenn es sich um eine B oder C-Wohnung handelt, muss der Richtwert vermindert werden und zwar bei Kategorie B um 25% (also nur 75% der Kategorie A) und bei Kategorie C um 50%.
Bei befristeten Mietverträgen ist jedenfalls ein Befristungsabschlag von 25% vom Mietzins abzuziehen!
Leider ist die Verrechnung von hohen Aufschlägen durchaus marktüblich, daher entfernen sich die realen Mieten beträchtlich von den Richtwerten, die auch an die Teuerungsraten gebunden sind. Infolge der immensen Teuerungen in den letzten Jahren bedeutet dies, dass Wohnen immer intensiver zum Kostenfaktor wird.
Deine Miete erscheint dir zu hoch?
In diesen Fällen ist es sehr ratsam, eine Mieter_innen-Organisation aufzusuchen (Kontaktadressen im Anhang) und dich beraten zu lassen. In sehr vielen Fällen werden überhöhte Mieten verlangt. Die Vermieter_innen wissen sehr gut darüber Bescheid und riskieren bewusst, geklagt zu werden. Meistens kommen sie gut weg, weil sich die Mieter_innen entweder nicht trauen zu klagen oder nicht informiert sind.