Leistungsstipendien werden jährlich und direkt von den Bildungseinrichtungen vergeben. Ein Leistungsstipendium darf 750 € nicht unterschreiten und 1.500 € nicht überschreiten.
Studierende von Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen können um ein Leistungsstipendium ansuchen.
5% der Mittel für Studienförderung müssen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für Leistungs- und Förderungsstipendien an den Universitäten und Fachhochschulen bereitgestellt werden.
Für die Leistungsstipendien an den Pädagogischen Hochschulen müssen 2% der Mittel für Studienförderung vom Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bereitgestellt werden.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich einmal jährlich bei deiner Hochschule um ein Leistungsstipendium bewerben – die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung direkt bei deiner Hochschule.
Voraussetzungen sind:
- Die Einhaltung der Mindeststudiendauer plus einem Toleranzsemester (pro Abschnitt). Es gelten dieselben Verlängerungsgründe wie bei der Studienbeihilfe.
- Ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 – Es wird aber meist ein besserer Notendurchschnitt verlangt.
- Die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen der jeweiligen Ausbildungsanstalt.
Auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Darüber hinaus hängt die Höhe des Leistungsstipendiums auch davon ab, wie viele andere Studierende dieselbe Studienleistung wie du erbringen und ebenfalls einen Antrag stellen.
Förderungsstipendien können zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden beantragt werden. Ausschreibung, Rechtsanspruch und Zuerkennung sind gleich geregelt wie bei den Leistungsstipendien.
Die Höhe der Förderstipendien beträgt zwischen 750 und 3.600 € pro Studienjahr. Allerdings ist der Leistungsnachweis auf die Förderungseignung der wissenschaftlichen Arbeit beschränkt.