Für berufstätige Studierende, die für die Abschlussphase ihres Studiums die Berufstätigkeit aufgeben wollen, gibt es die Möglichkeit eines Studienabschlussstipendiums (SAS). Ein Studienabschlussstipendium beträgt monatlich zwischen 600 und 1.040 €.
Bei einer Beschäftigung von 18 Wochenstunden (Halbtagsbeschäftigung) wird der Mindestbetrag ausbezahlt, für jede weitere Arbeitswochenstunde erhöht sich das Stipendium um 20 € pro Monat, so dass das Höchststipendium bei 40 Wochenstunden 1040 € beträgt.
Bei Selbständiger Beschäftigung erhöht sich der Mindestbetrag jeweils um 20 € pro 300 € die du mehr als 6.000 € pro Jahr verdient hast.
Falls Studiengebühren zu entrichten sind, werden diese refundiert.
Achtung: Wird der Studienabschluss nicht innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Auszahlung des SAS nachgewiesen, ist das gesamte Studienabschlussstipendium zurückzuzahlen!
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung sind, dass du:
- das Studium in 18 Monaten abschließen kannst (dies wird angenommen wenn dir neben der Diplomarbeit/Masterarbeit noch 20 ECTS/10 SWS oder zwei Fachprüfungen fehlen – wenn keine Abschlussarbeit anzufertigen ist, verdoppeln sich diese Maßzahlen);
- noch kein anderes Studium (Ausnahme: Bachelorstudium) oder eine andere gleichwertige Ausbildung abgeschlossen hast;
- noch nicht 41 Jahre bist;
- in den letzten vier Kalenderjahren zumindest drei Jahre lang halbtags erwerbstätig warst (Mutterschutz und Karenz werden angerechnet);
- in den letzten vier Jahren keine Studienbeihilfe bezogen hast;
- jede Berufstätigkeit aufgibst und
- noch kein Studienabschlussstipendium erhalten hast.
Förderungsdauer
Ein Studienabschlussstipendium kann längstens für die folgenden Zeiten bezogen werden:
- sechs Monate, wenn neben der Abschlussarbeit noch 10 ECTS/5 SWS/eine Fachprüfung fehlen;
- 12 Monate wenn neben der Abschlussarbeit noch 20 ECTS/10 SWS/zwei Fachprüfungen offen sind (auch hier gilt der doppelte Umfang wenn keine Abschlussarbeit verfasst wird);
- für je weitere sechs Monate, wenn du eine besonders aufwändige Abschlussarbeit nachweist.
Der Antrag auf das SAS ist frühestens drei Monate vor und spätestens drei Monate nach Beginn des beantragten Zuerkennungszeitpunktes bei der Studienbeihilfenbehörde einzubringen.
Auf das Studienabschlussstipendium besteht allerdings kein Rechtsanspruch!