Wahlfächer

Während deines Jus-Studiums musst Du – über Pflichtlehrveranstaltungen hinaus – Wahlfächer im Ausmaß von 26 ECTS absolvieren. Da hast du die Möglichkeit Deinen Interessen nachzugehen und dabei auch wertvolle Kenntnisse und Fähigkeiten für die Zeit nach dem Abschluss zu erlangen. 


Du kannst vertieftes Wissen in einem Rechtsgebiet erwerben. Dies ist möglich durch die Absolvierung eines Wahlfachkorbs. Diese Wahlfachkörbe fassen Lehrveranstaltungen zusammen, die einem bestimmten rechtlichen Teilbereich zugehörig sind – das erleichtert die Orientierung.


Grundsätzlich bist Du jedoch frei in Deiner Auswahl, da es keine Bindung an einen bestimmten Wahlfachkorb (WFK) gibt. Du kannst folglich Lehrveranstaltungen aus verschiedenen WFK besuchen oder überhaupt mehrere WFKe absolvieren.


Welche Wahlfächer es gibt, findest du im Vorlesungsverzeichnis. Achtung: manche Fächer haben bestimmte Voraussetzungen oder verlangen einen gesonderten Anmeldeprozess. Schau also früh genug nach, wenn dich ein Kurs besonders interessiert. 

Wahlfachkörbe

Das Wahlfachangebot kannst du zu einer Schwerpunktausbildung nutzen. Du hast in diesem Fall nach Abschluss des Diplomstudiums Anspruch auf eine besondere Bestätigung, wenn du Lehrveranstaltungen aus einem, dieser Schwerpunktausbildung gewidmeten, Wahlfachkorb absolviert hast.

Ist eine Lehrveranstaltung in mehreren Wahlfachkörben enthalten, so ist kannst du sie dir für jeden dieser Wahlfachkörbe anrechnen lassen. 

  • Anzahl der benötigten ECTS-Punkte: 18 ECTS

Anrechnung

Nach Absolvierung des Wahlfachkorbs vorm Beenden deines Studiums, musst du die Formulare "Prüfungspass Schwerpunktausbildung" und "Prüfungspass Wahlfachmodul und abschnittsunabhängige Lehrveranstaltungen" ausfüllen und im SSC einreichen.